Viele Unternehmen glauben, mit einer DSGVO-konformen Datenschutzerklärung sei auch ihre IT-Sicherheit lückenlos gewährleistet. Dies ist ein kostspieliger Irrtum. Die Verwechslung dieser beiden fundamentalen Disziplinen führt nicht nur zu empfindlichen Bußgeldern, sondern setzt Ihr Unternehmen auch existenzbedrohenden Risiken wie Betriebsstillstand und massivem Reputationsverlust aus. Der wirtschaftliche Schaden durch Cyberangriffe erreichte laut Bitkom e.V. allein in Deutschland einen Rekordwert von 178,6 Milliarden Euro im Jahr 2024. Die Kernfrage lautet also: Wo genau liegt der Unterschied, warum ist das eine ohne das andere wirkungslos, und was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?
Klar definiert: Was ist Datenschutz?
Datenschutz ist primär ein juristisches Thema. Sein Kernziel ist der Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch, um das Grundrecht jedes Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bildet hierfür den zentralen rechtlichen Rahmen.
Die Kernfrage, die der Datenschutz beantwortet, lautet: Wer darf welche Daten zu welchem Zweck und wie lange verarbeiten?
Um dies sicherzustellen, definiert der Datenschutz drei wesentliche Schutzziele:
Vertraulichkeit: Nur befugte Personen dürfen auf Daten zugreifen.
Integrität: Daten müssen korrekt und unverändert bleiben.
Verfügbarkeit: Daten müssen bei Bedarf zugänglich sein.
Die DSGVO fordert in Artikel 32 „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen“ (TOMs) zur Umsetzung dieser Ziele. Was genau das bedeutet, wird in § 64 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) mit 15 spezifischen Kontrollbereichen konkretisiert. Dazu gehören unter anderem die Zugangs-, Zugriffs- und Übertragungskontrolle. Welche Maßnahmen für Ihr Unternehmen relevant sind, ergibt sich aus einer systematischen Risikoanalyse: Sie bewerten den Schutzbedarf Ihrer Daten (normal, hoch, sehr hoch), schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Risikos ein und leiten daraus die passenden TOMs ab.

Auf den Punkt gebracht: Was ist IT-Sicherheit (oder Datensicherheit)?
IT-Sicherheit, oft auch als Datensicherheit oder Informationssicherheit bezeichnet, ist im Gegensatz zum Datenschutz eine rein technische Disziplin. Ihr Fokus liegt auf dem Schutz ALLER digitalen Daten und der gesamten IT-Infrastruktur eines Unternehmens vor jeglichen Bedrohungen - von Cyberangriffen über technische Defekte bis hin zu höherer Gewalt.
Die zentrale Frage der IT-Sicherheit ist: Wie schützen wir unsere Systeme und Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Beschädigung?
Als technischer Rahmen dienen hier Standards wie der BSI-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Interessanterweise verfolgt die IT-Sicherheit dieselben Schutzziele wie der Datenschutz: Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit, jedoch mit einem klaren Fokus auf die technische Umsetzung. Für mittelständische Unternehmen bietet der BSI-Grundschutz gegenüber Normen wie der ISO 27001 entscheidende Vorteile: Er ist praxisorientierter, modular aufgebaut und wird jährlich an neue Bedrohungslagen angepasst.

Der entscheidende Unterschied auf einen Blick
Obwohl beide Disziplinen oft in einem Atemzug genannt werden, liegen ihre Schwerpunkte klar auseinander. Datenschutz ist ein juristisches Gebot zum Schutz von Personen, während IT-Sicherheit eine technische Notwendigkeit zum Schutz von Systemen ist. Die folgende Tabelle fasst die zentralen Unterschiede übersichtlich zusammen:
Kriterium | Datenschutz | IT-Sicherheit |
Schutzobjekt | Personenbezogene Daten (von Kunden, Mitarbeitern etc.) | Alle digitalen Daten, Systeme & Infrastruktur |
Ziel | Rechtliche Konformität & Schutz der Persönlichkeitsrechte | Technische Absicherung des Geschäftsbetriebs |
Gesetzlicher Treiber | DSGVO, BDSG | BSI-Gesetz, NIS2-Richtlinie, ISO 27001 |
Typische Maßnahmen | Auftragsverarbeitungsverträge (AVV), Löschkonzepte, TOMs | Firewall, Virenschutz, Backup-Systeme, Verschlüsselung |
Warum das Eine ohne das Andere nicht existiert: Das Zusammenspiel
Die beiden Disziplinen bilden eine untrennbare Symbiose: Der Datenschutz gibt die Ziele vor (WAS muss geschützt werden?), und die IT-Sicherheit liefert die Werkzeuge (WIE wird es geschützt?). Ohne eine solide IT-Sicherheit bleiben selbst die besten Datenschutzkonzepte wirkungslose Theorie. Zwei Beispiele aus unserer Praxis verdeutlichen dies:
Beispiel 1: Fehlende IT-Sicherheit macht Datenschutz zunichte
Ein Handelsunternehmen hatte vorbildliche Datenschutzrichtlinien und Löschkonzepte implementiert. Jedoch fehlte eine professionelle Backup-Strategie – eine grundlegende Maßnahme der IT-Sicherheit. Nach einem Ransomware-Angriff waren sämtliche Kundendaten und Geschäftsprozesse verschlüsselt. Das Ergebnis: Totaler Geschäftsstillstand. Die Datenschutzvorgaben liefen ins Leere, weil die Verfügbarkeit der Daten nicht mehr gewährleistet war. Eine robuste Cyber-Abwehr hätte dies verhindert. Erfahrene Experten setzen hier auf das 3-2-1-Backup-Prinzip: 3 Datenkopien auf 2 unterschiedlichen Medien, davon 1 extern. Dies ist oft der einzige Rettungsanker bei Angriffen, die laut BSI-Lagebericht zu monatelangen Ausfällen führen können.

Beispiel 2: Fehlender Datenschutz untergräbt IT-Sicherheit
Ein Dienstleister investierte in eine hochmoderne Firewall und umfassenden Virenschutz. Die technische Absicherung war exzellent. Dennoch versendeten Mitarbeiter regelmäßig Kundenlisten unverschlüsselt per E-Mail an externe Partner – ein klarer Verstoß gegen die Datenschutzprinzipien der Zweckbindung und Vertraulichkeit. Hier versagte der Prozess trotz perfekter Technik, was zu einem hohen Bußgeldrisiko und einem gravierenden Vertrauensverlust führte.
Häufige Fragen aus der Praxis
Ist IT-Sicherheit ein Teil des Datenschutzes?
Nein, aber die IT-Sicherheit ist die notwendige technische Voraussetzung, um die vom Datenschutz geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) überhaupt erst umsetzen zu können. Sie ist das Fundament, auf dem ein wirksames Datenschutzkonzept aufbaut.
Was ist wichtiger für mein Unternehmen?
Diese Frage ist falsch gestellt. Es ist, als würde man fragen, ob das Fundament oder das Dach eines Hauses wichtiger ist. Beides ist für ein sicheres und stabiles Gebäude existenziell. Vernachlässigen Sie den Datenschutz, drohen hohe Bußgelder. Vernachlässigen Sie die IT-Sicherheit, riskieren Sie den kompletten Ausfall Ihres Geschäftsbetriebs.
Wer ist im Unternehmen verantwortlich?
Hier gibt es eine klare Rollentrennung. Der Datenschutzbeauftragte (DSB) berät die Geschäftsführung und prüft die Einhaltung der rechtlichen Konformität. Er agiert unabhängig. Der IT-Leiter oder Chief Information Security Officer (CISO) ist für die operative Planung und Umsetzung der technischen Schutzmaßnahmen verantwortlich. Wichtig: Ein CISO kann nicht gleichzeitig DSB sein, da dies zu einem Interessenkonflikt führen würde. Ab 20 Mitarbeitern, die ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, ist die Bestellung eines DSB gesetzlich vorgeschrieben.
Ihr nächster Schritt zu lückenlosem Schutz
Die Bedrohungslage für den Mittelstand verschärft sich kontinuierlich. Laut BKA trafen 80 % der Ransomware-Angriffe zuletzt kleine und mittlere Unternehmen. Gleichzeitig erhöhen neue Vorschriften wie die NIS2-Richtlinie den regulatorischen Druck. Untätigkeit ist keine Option mehr und führt unweigerlich zu Bußgeldern, Reputationsverlust und im schlimmsten Fall zur Betriebsunterbrechung.
Als Ihr strategischer Partner verstehen wir bei detacon diese Zusammenhänge. Wir liefern nicht nur einzelne technische Bausteine, sondern entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein pragmatisches und ganzheitliches Schutzkonzept, das beide Disziplinen nahtlos integriert. Mit unseren Managed Services sorgen wir dafür, dass Ihre umfassende IT-Sicherheit jederzeit gewährleistet ist.
Sind Sie unsicher, ob Ihr Schutzkonzept beide Disziplinen lückenlos abdeckt? Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung und lassen Sie uns Ihre IT-Infrastruktur strategisch absichern.
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